Alles bereits in Stein gemeisselt?

Der Gesetzgeber hat in weiser Voraussicht die Bedingungen für das Rahmenbewilligungsgesuch resp. seine Genehmigung durch die eidgenössischen Räte vage gehalten. Darin sind nämlich nur «die ungefähre Lage und Grösse der wichtigsten Bauten festgelegt», um maximale Flexibilität im analogen Modell zu gewährleisten.

Alles bereits in Stein gemeisselt?

Eine der grossen Schwierigkeiten in der Aufklärung in diesem Jahrhundertprojekt, besteht darin, dass nicht nur die etappierten Bauphasen lange dauern, sondern auch deren Bewilligungsprozesse. So werden nach Erteilung der Rahmenbewilligung weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tag am vorgeschlagenen Standort durchgeführt. In einem Testlager werden danach die geplanten Einlagerungsprozesse geprüft. Bis die Bagger wirklich auffahren, geht’s also noch lange. In der Zwischenzeit entwickeln sich die Technik und Forschung agil und unabhängig weiter. Einer der vielen Gründe, warum sich Einschätzungen ändern können und bei der Konkretisierung des Vorhabens Dinge neu definiert werden müssen. Entsprechend wird auch die Beurteilung in der finalen Festlegung der Auslegung des Hauptzugangs mit der nuklearen Baubewilligung in den 2040er-Jahren unter der Berücksichtigung des dann aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik nochmals überprüft.

Dies nicht aus Verwirrung oder Unsicherheit, sondern aus Verantwortung! Alle Konzepte müssen den Sicherheitsanforderungen genügen. In Stein gemeisselt sind sie noch nicht.
 

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