Das Rahmenbewilligungsgesuch – unendliche Weiten oder klare Bedingungen?

Wir befinden uns im Jahr 2023 und planen eine vermeintlich ferne Zukunft. Namentlich die künftige Entsorgung atomarer Abfälle. Derzeit befinden wir uns in einer Art «Wartephase»  auf das ausformulierte Rahmenbewilligungsgesuch für den inzwischen bekannten Standort im Haberstahl. Was für Parameter müssen in diesem Gesuch beantwortet werden, beziehungsweise zwingend erfüllt sein?

Das Rahmenbewilligungsgesuch – unendliche Weiten oder klare Bedingungen?

Schritt 1: Voraussetzungen für die Erteilung einer Rahmenbewilligung

Das Kernenergiegesetzt sieht für Nuklearanlagen jeglicher Art eine Rahmenbewilligung vor. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Rahmenbewilligung sind klar formuliert und umfassen folgende Punkte:

Art. 13 Voraussetzung für die Erteilung der Rahmenbewilligung

1 Die Rahmenbewilligung kann erteilt werden, wenn:

  1. der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt werden kann;
  2. keine anderen von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Gründe, namentlich des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes und der Raumplanung, entgegenstehen;
  3. ein Konzept für die Stilllegung oder für die Beobachtungsphase und den Verschluss der Anlage vorliegt;
  4. der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle erbracht ist;
  5. die äussere Sicherheit der Schweiz nicht berührt wird;
  6. keine völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen;
  7. bei geologischen Tiefenlagern zudem, wenn die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen die Eignung des Standortes bestätigen

 

Schritt 2: Inhalte einer Rahmenbewilligung

Art. 14 Inhalt

1 Die Rahmenbewilligung legt fest:

  1. den Bewilligungsinhaber;
  2. den Standort;
  3. den Zweck der Anlage;
  4. die Grundzüge des Projektes;
  5. die maximal zulässige Strahlenexposition für Personen in der Umgebung der Anlage;
  6. für geologische Tiefenlager zudem
    1. Kriterien, bei deren Nichterfüllung ein vorgesehener Lagerbereich wegen fehlender Eignung ausgeschlossen ist;
    2. Einen vorläufigen Schutzbereich.

 

2023: Standort bekannt – Ausarbeitung Rahmenbewilligungsgesuch im Gange

Derzeit arbeitet die Nagra daran, ihre umfangreichen Daten und Erkenntnisse aus den Seismikmessungen und den Tiefbohrungen darzustellen und die entsprechenden Berichte zu erstellen. Die Ausarbeitung des Gesuches durch die Nagra allein wird noch mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen, bevor es durch das Eidgenössischen Nuklearinspektorat (ENSI) auf die Einhaltung aller obenerwähnten Kriterien abermals geprüft und von der Kommission für Nukleare Sicherheit begutachtet wird.

 

Fazit

Die Rahmenbewilligung ist die Voraussetzung für die Erarbeitung von verschiedenen Baugesuchen. Zahlreiche Fragen können erst dann beantwortet werden. Entscheidend bleibt, dass der geordnete Prozess im Sachplan mit dem Fokus Sicherheit weitergeführt wird.

 

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