Herr Alig, erst einmal die Grundsatzfrage: ein Jahr nach Ansage des Standorts. Wo stehen wir heute, September 2023?
Ganz kurz gesagt, geht es jetzt darum, unseren Standortvorschlag ausführlich zu dokumentieren. Damit das Rahmenbewilligungsgesuche für das Tiefenlager verbindlich auf Herz und Nieren geprüft werden kann.
Was stellt die inhaltliche Basis für das Rahmenbewilligungsgesuch dar?
Im Rahmenbewilligungsgesuch beschreiben wir die Grundzüge des Projekts, charakterisieren die Geologie am Standort und die Abfälle. Mit den umfangreichen Daten unserer Untersuchungen können wir die zeitliche Entwicklung des Lagers herleiten, den Sicherheitsnachweis erbringen, die Barrierefunktion der Behälter, in denen die Abfälle eingelagert werden, und des Gesteines aufzeigen. All das dient als Grundlage für das Rahmenbewilligungsgesuch.
Werden denn während der Erarbeitung des Bewilligungsgesuches weitere Datenerhebungen geplant? Sprich sind weitere Bohrungen oder erneute Gesteinsuntersuchungen vorgesehen?
Uns liegen alle für das Rahmenbewilligungsgesuch relevanten Daten vor. Doch die Datenerhebung bricht im gesamten Prozess nie ab. Da wir den Sicherheitsnachweis auch im Rahmen des weiteren Bewilligungsverfahrens erhärten müssen, untersuchen wir gewissermassen bei jedem Stein, den wir umdrehen, immer wieder aufs Neue, ob unsere Erwartungen und Schlussfolgerungen nach wie vor zutreffen.
In den nächsten Wochen werden wir Bohrungen und Baggersondierungen durchführen, mit denen wir die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse untersuchen als Vorbereitung für den Bau.
Auf welchen Technologien basiert denn nun das Rahmenbewilligungsgesuch, welches nächstes Jahr eingereicht werden soll und können diese im Prozess «veralten»?
Mit der Rahmenbewilligung legen wir noch nicht fest, mit welchen Technologien wir das Tiefenlager bauen. Wir zeigen aber auf, dass das Tiefenlager heute sicher gebaut werden könnte. Mit der Rahmenbewilligung legt man in erster Linie den Standort fest, welcher für den Bau eines sicheren Tiefenlagers am besten geeignet ist. Wir beschreiben ein beispielhaftes Projekt mit einer beispielhaften Umsetzung nach heutigem Stand der Technik. Im Wissen, dass die Technologie sich bis zur Bauphase kontinuierlich weiterentwickeln wird.
Also stellt das Rahmenbewilligungsgesuch für den Standortvorschlag «den ersten Pflock» dar, den man im gesamten Prozess tatsächlich einschlägt?
So ist es. Auch wenn wir bereits seit 50 Jahren an der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Entsorgungskonzeptes arbeiten, ist das Rahmenbewilligungsgesuch jetzt der erste formale Schritt hin zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Es ist ein politischer Grundsatzentscheid, ob die Schweiz radioaktive Abfälle am vorgeschlagenen Standort entsorgen will. Wir sind überzeugt, dass es in der Schweiz keinen besseren Standort gibt.
Vielen Dank.