Bei einem Kombilager wird die Oberflächenanlage gemeinsam verwendet. Die Lagerteile der unterschiedlichen Abfalltypen im Untergrund bleiben nach wie vor getrennt. Die Voraussetzungen für einen solchen Bau sind entsprechend:
- Die Erfüllung der vom Bund vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen
- Der Standort muss ausreichend Platz für beide Lagerteile im Untergrund bieten
- Die Lagerteile dürfen sich nicht negativ beeinflussen
Mit der Standortwahl im Haberstal wäre eines der technisch wichtigsten Kriterien zum heutigen Zeitpunkt und Wissensstand gegeben: Es hätte genügend Platz im Untergrund. Dies ist noch keine Grundlage für einen finalen Entscheid. Doch die Vorteile eines Kombilagers werden bereits in die Überlegungen mit einbezogen.
Die Vorteile aus heutiger Sicht
Ein Kombilager braucht weniger Anlagen und Zugänge an der Oberfläche des Tiefenlagers, womit sich der Platzbedarf an der Oberfläche signifikant verringern würde. Wir sprechen sogar von einer Halbierung des Oberflächenvolumens. Entsprechend verkleinerte sich auch das Volumen des Ausbruchmaterials beim Bau, nwas zu geringerem Ressourcen- und Energieverbrauch respektive Co2-Ausstoss beim Bau führen würde. Eine weitere Folge davon wären sicherlich auch die geringeren Kosten. Genau genommen: ca. 1.5 Milliarden weniger als bei zwei Einzellagern.
Die ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen auf einen Standort sind zwar konzentriert auf eben diesen, doch im Vergleich zu zwei Standorten wesentlich kleiner. Auch der Personalbedarf vor Ort ist geringer, was auf lange Sicht der Betriebsdauer für langfristigere Arbeitsplätze sorgen kann.
Fazit
Baulich ist ein Kombilager nicht nur denkbar, sondern aus ökologischer und betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Wir bleiben dabei: Das Zünglein an der Waage bleibt die Sicherheit für Mensch und Umwelt auf lange Sicht.