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Strahlenschutzverordnung

Die schweizerische Strahlenschutzverordnung legt fest, dass für beruf lich strahlenexponierte Personen die künstlich verursachte Dosis pro Jahr 20 mSv ( Millisievert) nicht überschreiten soll ( ohne medizinische Anwendungen ). Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt dieser Grenzwert heute 1 mSv pro Jahr.

Synonyme: StSV