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Geologisches Tiefenlager

Definition gemäss Art. 3 KEG: Anlage im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird. Geologische Tiefenlager werden in mehreren Hundert Metern Tiefe, in geeigneten, geologisch stabilen Gesteinsschichten gebaut. Die Abfälle bleiben dort ( nach einer Überwachungsphas und anschliessendem Verschluss des Lagers ) durch mehrere technische Sicherheitsbarrieren und durch das umgebende dichte Gestein dauerhaft von Mensch und Umwelt isoliert. Sollte es notwendig oder erwünscht sein, können die Abfälle aus dem Lager zurückgeholt werden.