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KSA

Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen. Die KSA ist per Ende 2007 aufgelöst und durch die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit ( KNS ) ersetzt worden. Die KSA wurde 1960 als Beratungs- und Aufsichtesorgan geschaffen. Seit 1983 war die KSA eine ständige Verwaltungskommission und hat den Bundesrat und das Departement UVEK in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen beraten. Massgebende gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeit der KSA war die KSA-Verordnung vom 14. März 1983, geändert am 1. Februar 2005. Genauere Umschreibungen des Auftrags sind in den Art. 2 bis 6 festgehalten. Im Zug der rechtlichen Verselbständigung der schweizerischen Aufsichtsbehörde für Kernanlagen ( Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat ( ENSI ) G, SR 732.2 ), wurde auch Artikel 71 des Kernenergiegesetzes ( KEG, SR 732.1 ) geändert. Damit wurde die KSA aufgelöst und per 1. Januar 2008 durch die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit ( KNS ) ersetzt.