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Raumplanungsgesetz

Die Aufgabe der Raumplanung gemäss § 1 des schweizerischen Raumplanungsgesetzes ( RPG ) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen ( Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent ) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte ( Verkehr, Umwelt, Bevölkerung,  Wirtschaft ) abzustimmen und Konf likte auszugleichen sowie Vorsorge für ( zukünftige ) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringen soll. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt und die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen werden. Für Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung wie Luftfahrt, geologische Tiefenlager oder das Übertragungsnetz elektrischen Stroms erstellt der Bund zusammen mit den Kantonen sogenannte Sachpläne.